Allgemeine Geschäftsbedingungen

bq-microwave GmbH & Co. KG

Unsere Geschäftsbedingungen entsprechen der „Konditionenempfehlung des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V., Stand Januar 2002" sowie der „Ergänzungsklausel Erweiterter Eigentumsvorbehalt, Stand November 2005".

Mit folgenden Ergänzungen beziehungsweise Abwandlungen:

Preise

Alle Preise sind freibleibend, beziehen sich auf die angegebene Preiseinheit und gelten ausschließlich Verpackung. Alle Preise gelten ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Versand und Verpackung

Der Versand und die Verpackung werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

Zahlung

Rechnungen der bq-microwave GmbH & Co. KG sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar.

Mindermengen

Bei Unterschreitung des Mindestbestellwerts von Euro 250,00 netto erheben wir eine Bearbeitungspauschale von Euro 25,00 netto.

Abbildungen und Beschreibungen

Die in den jeweiligen Katalogen angegebenen Abbildungen, Abmessungen, Beschreibungen, technische Details sowie Verpackungseinheiten sind nicht verbindlich. Die bq-microwave GmbH & Co. KG behält sich Änderungen vor.

Gewährleistung und Hersteller-Garantiebestimmungen

Wir liefern Komponenten, Module und Systeme von Herstellern, die wir als autorisierter Distributor vertreten. Es gelten ergänzend zu diesen AGB sowie zur ZVEI-Konditionenempfehlung die jeweiligen Garantiebestimmungen unserer Hersteller.

Wird in unserem Angebot, der Auftragsbestätigung oder Rechnung auf die Garantiebedingungen des Herstellers Bezug genommen, werden diese Bestandteil des Vertrages. Wir treten dem Kunden auf Wunsch unsere Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller ab.

Ausfuhrbestimmungen / Exportkontrolle

Der Kunde wird im Falle des Exports der gelieferten Produkte die deutschen, europäischen sowie ggf. die US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen beachten und seine Abnehmer entsprechend informieren.

Die Erfüllung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt, dass die ggf. erforderlichen Ausfuhr-, Wiederausfuhr- und Importgenehmigungen erteilt werden bzw. dass keine sonstigen Hindernisse aufgrund deutscher, europäischer, US-amerikanischer oder sonst zu beachtender Exportvorschriften der Erfüllung entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für Produkte, die unter die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 oder unter US-Exportkontrollvorschriften (EAR, ITAR) fallen.

Der Kunde verpflichtet sich, die ihm gelieferten Produkte oder darauf basierende Technologien weder direkt noch indirekt an Personen, Unternehmen, Organisationen oder Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu re-exportieren, zu beliefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen deutsches, europäisches, US-amerikanisches oder sonstiges anwendbares Exportrecht verstößt. Insbesondere sind die Sanktionslisten der Europäischen Union, der Vereinten Nationen und des US Office of Foreign Assets Control (OFAC) zu beachten.

Der Kunde verpflichtet sich, die zur Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung erforderlichen Angaben (Endverbleibsbestätigung / End User Certificate, technische Verwendung, Endverwendungszweck) bereits mit der Bestellung bereitzustellen und auf Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen.

Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Bei nicht erteilter Ausfuhrgenehmigung sind wir von der Lieferpflicht befreit.

Datenschutz

Im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobene personenbezogene Daten werden von uns gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält unsere Datenschutzerklärung.

bq-microwave – Ihr Spezialist für HF- und Millimeterwellen-Komponenten in Europa seit 2011.

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